Welche Auswirkungen hat dies für Planer und Eigentümer
Am 31.12.2018 ist das Strahlenschutzgesetz, mit weitreichenden Auswirkungen auf die Bauwirtschaft sowohl im Neubau als auch im Bestand (gesetzliche Regelung des Schutzes der Menschen vor Radon), in Kraft getreten. Was heißt das?
- Planer und auch Ausführende benötigen aktuelle Kenntnisse und Fähigkeiten zum radonsicheren Bauen und Sanieren.
- Es gelten neue Haftungsbedingungen für alle Akteure
Die Bundesländer müssen auf Basis der Radonkarte bis Ende 2020 “Vorsorgegebiete” für Deutschland festlegen. Dort gelten dann folgende Vorschriften:
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An Arbeitsplätzen und in betrieblichen Aufenthaltsräumen (ab 2 Stunden / Tag) darf der Referenzwert (Jahresdurchschnittswert) von 300 Bq/㎥ nicht überschritten werden (300 Bq/㎥ entspricht einer Lungenschädigung von 16 Zigaretten pro Tag)
- Messung der Radonstrahlung über einen Zeitraum von 1 Jahr über Exposimeter oder Logger (Pflicht an allen Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten, die im Erd- oder Kellergeschoss liegen)
- Bei Werten über 300 Bq/㎥ ist eine Sanierung erforderlich (muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen)